Mehr als 30% der Kinder unter 14 Jahren können nicht schwimmen -
Wir tun etwas dagegen!
Warum ist Bildung & Teilhabe wichtig?
Uns als Verein liegt es sehr am Herzen und ist unsere soziale Verantwortung, so vielen Kindern wie möglich die Chance zu ermöglichen, das Schwimmen zu erlernen und Spaß im Wasser zu haben. Schwimmen ist ein idealer Sport zur Förderung der frühkindlichen körperlichen sowie sozialen Entwicklung. Schwimmen auf spielerische Weise vermittelt, bietet Kindern jeder Altersstufe die Möglichkeit, ihre motorischen, kognitiven und affektiven Fähigkeiten im Wasser zu erkunden. Auch die Skelettstrukturen von Kleinkindern, die schon früh im Wasser sein dürfen, entwickeln sich Studien zufolge zügiger, als bei anderen Kindern. Unsere Schwimmtrainer gehen hierbei in allen Schwimmausbildungen im Wasser sehr behut - und einfühlsam auf die Kleinkinder und Kinder mit Beeinträchtigung ein, damit sich jedes altersgerecht und ohne Druck im Wasser beim Schwimmen, Tauchen und Spielen wohl fühlt. Daher setzen wir uns dafür ein, dass Kinder einkommensunabhängig an unseren Schwimmausbildungen teilnehmen können, das Schwimmen erlernen und sogar Ihre Schwimmabzeichen bei uns machen können (Seepferdchen, Bronze, Silber, Gold). Unterstützung erhalten wir hierbei von den Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) der Bundesrepublik Deutschland.
Was versteht man unter Bildeung und Teilhabe?
Das Bildungs - und Teilhabepaket (BuT) hilft einkommensschwachen Familien dabei, zusätzliche Leistungen für Bildung, Sport, Kultur und Freizeit zu erhalten. Das Bildungs - und Teilhabepaket setzt sich aus Geld - und Sachleistungen zusammen. Im Zusammenhang mit unserem Verein, handelt es sich hier um einen i.d.R. monatlichen Beitrag für soziale und kulturelle Aktivitäten. Die Höhe des entsprechenden Zuschusses ist in jeder Stadt unterschiedlich. Das zuständige Amt Ihres Wohnortes wird Ihnen bei der Antragstellung über die jeweilige Höhe und Turnus der Beiträge informieren. Somit können Sie nach erfolgreicher Antragstellung schon bald mit Ihrem Kinder zu uns zum Schwimmausbildung kommen. Informationen zum Bildungspaket der Stadt Berlin finden Sie hier
Wer kann den Zuschuss beantragen und wie?
Alle Familien die Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II) bekommen, können den Antrag auf Bildung und Teilhabe bei Ihrem Jobcenter stellen. In allen anderen Fällen (Kinderzuschlag, Sozialgeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Asylbewerber - Leistungen) kann der Antrag bei der Stadt, Gemeinde oder Landkreis beantragt werden. Es kann sogar ein Anspruch bestehen, wenn das Kind bzw. die Eltern ansonsten keine der genannten Sozialleistungen beziehen, aber die Bildungs - und Teilhabebedarfe des Kindes nicht gedeckt werden können. Antragsformulare gibt es vor Ort bei den jeweiligen Ansprechpartnern oder auf der Website der zuständigen Anlaufstelle - hier am Beispiel Berlin finden Sie hier. Wir unterstützen Sie sehr gerne bei diesem Antrag, sind allerdings nicht entscheidungsberechtigt - hierüber entscheidet allein Ihr Sachbearbeiter.
Was passiert nach der Antragsstellung
Sobald der Antrag genehmigt ist, erhalten Sie einen „Gutschein für Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (Teilhabegutschein)“. Diesen füllen wir Euch als Verein dann aus und bestätigen die Absicht zur Teilnahme an der Schwimmausbildung Ihres Kindes. Anschließend senden Sie diesen Gutschein zu Ihrem Sachbearbeiter zurück und erhalten daraufhin die Förderung zu unserer Schwimmausbildung.